Hundehalter müssen konsequent sein, wenn das Arbeitszimmer oder Kinderzimmer tabu für den Hund ist. Am besten man grenzt den Raum klar ab, denn das macht das Verbot eindrücklicher. Herrchen sollten klare Grenzen aufzeigen, wenn bestimmte Zimmer für den Vierbeiner verboten sind. Es ist z.B. möglich vor der Tür als Hindernis eine Schnur mit zwei Flaschen zu spannen, meint Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Versucht der Hund, sie zu übersteigen oder darunter hindurchzukriechen, wird er die Flaschen umreißen und sich erschrecken.
Kommt der Hund trotzdem immer wieder in die Nähe des verbotenen Terrains, sollten Besitzer das mit einem „Nein“ verdeutlichen.
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
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