Ein Supermarkt ist nichts für Leichtgläubige. Was auf den Produkten drauf steht, ist noch lange nicht drin. Rechtsanwalt Cäsar-Preller aus Wiesbaden: „Verbraucher werden hier ordentlich veräppelt- und dies ist oft sogar legal. Dies gilt etwa für Obstjoghurt mit Fruchtstücken. Diese Fruchtstücke sind oft Kunstprodukte aus dem Labor die zum Teil aus Algen bestehen, von der Frucht fehlt jedenfalls jede Spur.“
Kürzlich urteilte das OLG Düsseldorf, dass ein als „Himbeer Vanille“ bezeichneter Tee weder Vanillenoch Himbeeren enthalten muss. „Ein starkes Stück, die Vorinstanz hatte das noch ganz anders beurteilt. Nach dem OLG erwartet der Verbraucher aber nur den Geschmack der angegebenen Bezeichnung. Es liege daher kein Verstoß vor. Verbraucher fühlen sich zu recht veräppelt. Wenn man allerdings an die anderen Mogelpackungen denkt, wo 1-2 % der Originalfrucht drin sind um die Packungsaufschrift zu rechtfertigen, wird einem auch nicht wohler. Hier muss der Gesetzgeber tätig werden“, so Cäsar-Preller weiter.
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