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Viele Menschen sind heutzutage überschuldet. „Eine Überschuldung liegt vor, wenn eine Person höhere Ausgaben als Einnahmen hat.“, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Hier kann man schnell alles verlieren: erst macht die Bank das Girokonto zu, als nächstes kündigt sie den Kredit und schließlich verliert man möglicherweise sogar sein Haus. Welchen Ausweg gibt es also?

„Es gibt seit 1999 eine sogenannte Verbraucher – beziehungsweise Privatinsolvenz. Hiermit kann man seine Schulden innerhalb von 6 beziehungsweise sogar nur 3 Jahren erlassen bekommen.“, erklärt Cäsar-Preller. Was muss man hierfür tun? „Bevor man einen Antrag auf Schuldenerlass stellen kann, muss man versuchen, sich mit seinen Gläubigern außergerichtlich zu einigen. Nach einem Scheitern kann man schließlich einen Insolvenzantrag stellen.“, so Cäsar-Preller weiter.

Ein vom Gericht bestellter Insolvenzverwalter versucht nun, beim Antragsteller verbliebene Vermögenswerte zu Geld zu machen. Regelmäßig ist eine Insolvenz nach 6 Jahren abgeschlossen. „Man kann schon nach 5 Jahren einen Antrag auf Schuldenerlass stellen, wenn man sämtliche Verfahrenskosten abbezahlt hat. Man kann einen solchen Antrag sogar bereits nach 3 Jahren stellen, wenn man seine Verfahrenskosten plus 35 % seiner Gläubigeransprüche bezahlt hat.“, erklärt Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Im Zweifel sollte man sich Hilfe bei einem Experten suchen, welcher beim Insolvenzverfahren hilft.

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller