Schlüsseldienste sind die letzte Rettung eines Mieters, der sich aus seiner Wohnung ausgesperrt hat. Tatsächlich wurde in einer Überprüfung der Verbraucherschützer jedoch deutlich, dass viele Schlüsseldienste die Notlage ihrer Kunden ausnutzen, darüber informiert der Wiesbadener Fach- und Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Aufgrund der Beschwerden einiger Kunden über Schlüsselnotdienste hat die Verbraucherzentrale Bayern die Geschäftsbedingungen einiger Schlüsseldienste überprüft. Dabei sind die Verbraucherschützer auf Unregelmäßigkeiten gestoßen. Unzulässige Klauseln seien dabei nicht selten gefunden worden. Ein Beispiel dafür ist, dass Kunden den Schlüsseldiensten direkt nach Abschluss ihrer Arbeit schriftlich bestätigen sollen, dass sowohl die Arbeiten als auch die Abrechnung ordnungsgemäß erfolgt ist. Gesetzlich ist es allerdings so, dass die Unternehmen im Zweifelsfall in der Beweislast sind und die Richtigkeit der Arbeit und Abrechnung beweisen müssen, erläutert der Rechtsanwalt Cäsar-Preller.
Der Verband deutscher Schlüsseldienste wehrt sich allerdings gegen die Vorwürfe, indem er darauf hinweist, dass die Kunden nicht verpflichtet seien ihre Unterschrift zu leisten. Der Dienstleister wolle ausschließlich Kenntnis darüber erlangen ob die Kunden zufrieden seien. Zweifel bestehen allerdings dahingehend ob eine Bitte zur Unterschrift wirklich ohne Druck erfolgt. Wirksam sind Klauseln solcher Art mit oder ohne Unterschrift sowieso nicht, erklärt Cäsar-Preller.
Einige Schlüsseldienste wurden von der Verbraucherzentrale abgemahnt. Sollten sie ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ändern kann den Schlüsseldiensten eine entsprechende Strafe drohen.
Grundsätzlich sollte man die Preise verschiedener Schlüsseldienste vergleichen und schon beim Anruf erfragen um zu vermeiden an unseriöse Anbieter zu geraten. Diese verlangen meistens ein Vielfaches von dem was seriöse Schlüsseldienste fordern. Sollte ein Verbraucher doch von einem Schlüsseldienst abgezockt werden sollte er Anzeige gegen die Firma erstatten, empfiehlt Cäsar-Preller.
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