Bereits bei der Planung eines Hauses sollte der Brandschutz ein Thema sein. Damit der Neubau allen gesetzlichen Regelungen entspricht und nur zugelassene Baumaterialien verwendet werden, sollten private Häuslebauer ihre Bauverträge genauestens prüfen. Insbesondere gilt dies für Bauherren, die mit Bauträgern arbeiten.
Grundsätzlich trägt die Haftung beim Brandschutz der Hausherr. Er sollte die Baubeschreibungen vor Vertragsabschluss von einem unabhängigen Sachverständigen prüfen lassen. Das ist die einzige Möglichkeit, hier teure Nachbesserungen zu vermeiden. In vielen Bundesländern ist beispielsweise die Installation von Rauchmeldern in Neubauten vorgeschrieben.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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