Die Rechtsanwaltskanzlei Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden konnte für einen Anleger außergerichtlich einen Vergleich mit der Frankfurter Sparkasse, kurz: Fraspa, vor einigen Tagen schließen. Der Anleger hatte Lehman-Zertifikate für 70.000 Euro erworben, ohne im Rahmen einer erforderlichen Aufklärung über die Totalverlustrisiken aufgeklärt worden zu sein. Eine Bank ist jedoch verpflichtet, über alle möglichen Risiken einer wie auch immer gearteten Wertpapieranlage zu informieren. Dabei hat zunächst die Bank zu erarbeiten, welche Risiken der Anleger bereit ist, einzugehen. Entsprechend dem Risikoprofil des Anlegers hat dann die entsprechende Empfehlung zu erfolgen.
Bekanntlich war es bei den Lehman-Zertifikaten so, dass viel von Garantie geschrieben und auch gesprochen wurde. Dies ist, wie man nunmehr sich weiß, unwahr gewesen. Vielmehr trägt der Anleger alleine das volle Totalausfallrisiko.
Im Ergebnis musste dies auch die Frankfurter Sparkasse einsehen, und es kam zum entsprechenden Vergleichsabschluss, wonach die Sparkasse 35.000 Euro der verlorenen 70.000 Euro als Schadensersatz zahlen muss.
Es sei an dieser Stelle davor gewarnt, sich mit Rückzahlungsquoten im einstelligen Bereich zufrieden zu geben. So hat die Frankfurter Sparkasse versucht, Anleger mit einer Rückzahlungsquote von 2 Prozent abzuspeisen. Vielversprechender ist hier mit Sicherheit das Vorgehen über hierfür spezialisierte Rechtsanwälte.
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Spezialist für Anlegerschutz
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