Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschied diese Woche, dass Homosexuelle Lebenspartner gleiche Ansprüche auf Vergünstigungen haben wie verheiratete Ehepaare.
Ein Fall in Frankreich:
Eine Bank hatte einem schwulen Angestellten mit Lebenspartner eine Gehaltsprämie und Sonderurlaubstage für Ehepaare verweigert.
Dies darf nach dem EU-Urteil nicht passieren.
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