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Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschied diese Woche, dass Homosexuelle Lebenspartner gleiche Ansprüche auf Vergünstigungen haben wie verheiratete Ehepaare. 
Ein Fall in Frankreich:
Eine Bank hatte einem schwulen Angestellten mit Lebenspartner eine Gehaltsprämie und Sonderurlaubstage für Ehepaare verweigert. 
Dies darf nach dem EU-Urteil nicht passieren. 
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