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Es ist wahrlich ärgerlich, wenn man seinen Führerschein entzogen bekommt.
Noch ärgerlicher ist es jedoch, wenn neben der Abgabe des Führerscheins auch noch eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (kurz MPU) ins Haus steht.
Ein Strohhalm, an welchen sich viele Betroffene klammern ist der Halm der Verjährung. Doch wie der Name schon sagt: das kann Jahre dauern…

Wahrlich gibt es durchaus gute Gründe, dass so manch einer Person – sei es ein Raser oder auch ein Drogen- oder Alkoholabhängiger – die Fahrerlaubnis entzogen wird. Gerade deshalb sollte eine MPU bei Verkehrssündern durchgeführt werden.

Doch eine solche Untersuchung ist auch mit hohen Kosten verbunden und die Durchfallquote hoch. Deshalb werden von vielen betroffenen Personen sogenannte Vorbereitungskurse wahrgenommen, die ebenfalls mit hohen Kosten verbunden sind. Da könnte man unter Umständen auf die Idee kommen, einfach abzuwarten, bis die Anordnung zur Untersuchung verjährt ist.

Jedoch gilt grundsätzlich: Ohne MPU kein Führerschein.
Die Auflage zur MPU wird aus der jeweiligen Akte getilgt. Sodann könnte eine neue Fahrerlaubnis ohne die Maßnahme beantragt werden. In der Regel allerdings erst nach zehn Jahren Wartezeit. Diese beginnt jedoch erst dann zu laufen, wenn die Fahrerlaubnis erteilt wurde. Bleibt eine Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis aus, verlängert sich die Wartefrist auf insgesamt 15 Jahre.

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