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Ein Mann hatte sich in seinem unbezahlten Probearbeitsverhältnis verletzt. Das Bundessozialgericht entschied, dass dies als Arbeitsunfall gilt. Die gesetzliche Unfallversicherung muss daher zahlen. 
Der Fall:
Der Mann arbeitete unbezahlt bei einem privaten Postdienstleister zur Probe und verteilte mit dem Rad die Post. Der Mann wurde dabei von einem Hund angesprungen und brach sich dabei das Schienbein. Die Berufsgenossenschaft wollte nicht zahlen. Der Kläger habe aus „eigenwirtschaftlicher Motivation“ gehandelt, um eine Festanstellung zu bekommen. 
Der Verunglückte bekam von den Richtern recht. Denn spätestens als er in der Uniform die Post austrug, sei er in den Betrieb eingegliedert gewesen.
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