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Im Zweifel müssen Vermieter den Mietern eine Ersatzwohnung anbieten, wenn sie wegen eines Eigenbedarfs kündigen. Das Amtsgericht Köln entschied, wenn er es nicht macht, ist die Kündigung unwirksam.
Ein Vermieter kündigte einer Mieterpartei, weil die Wohnung seine Eltern nutzen sollten. Nach kurzer Zeit wurde in dem gleichen Haus eine vergleichbare Wohnung frei. Jedoch bot der Vermieter den gekündigten Mietern diese aber nicht an. Sondern vermietete sie neu. 
Dies ist jedoch nichts rechtens, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Somit hatte die Räumungsklage kein Erfolg. Denn der Vermieter sei verpflichtet, den Mietern eine vergleichbare Wohnung anzubieten, wenn dies frei ist. 
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Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller