Ein Vermieter benötigt von seinem Mietern eine Zustimmung, wenn er das Mietshaus modernisieren möchte und dies mit viel Lärm verbunden ist.
Ein Gericht entschied, dass der Vermieter dann entweder eine ausdrückliche Zustimmung des Mieters einholen muss oder diese vor Gericht einklagen müsse.
Ein Fall:
Ein Gericht gab mit seinem Beschluss dem Antrag eines Mieters auf Erlass einer einstweiligen Verfügung statt. Denn an die Wohnung des Mieters sollte ein Balkon angebaut werden. Der befürchtete jedoch erhebliche Gebrauchsbeeinträchtigung seiner Wohnung wegen dem Lärm. Zu Recht, laut Gericht.
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