Zukünftig kann bei der Trennung unverheirateter Paare ein Vermögensausgleich nötig sein, zum Beispiel für ein Haus.
Nach einer Trennung sind Arbeit und Geld, die ein Partner während einer Beziehung in eine nichteheliche Lebensgemeinschaft gesteckt hat, nicht mehr unbedingt verloren. Ein Partner, der beispielsweise in einen gemeinsamen Hausbau investiert, kann dafür unter Umständen Geld vom Expartner verlangen. Entgegen der bisherigen Rechtsprechung hat dies der Bundesgerichtshof (BHG) entschieden (Az. XII ZR 179/05). Bislang galt der Grundsatz, dass bei Nichtverheirateten anders als bei Eheleuten kein Vermögensausgleich stattfindet.
In einem Fall, der dem BGH vorlag, hatte ein nicht verheiratetes Paar zusammen ein Haus für rund 164.000 Euro gebaut. Der Mann investierte rund 84.000 Euro und arbeitete zudem mindestens 1000 Stunden am Haus. Im Grundbuch wurde die Frau als Alleineigentümerin eingetragen. Der Mann behauptet, die Frau habe ihm ein lebenslanges Wohnrecht versprochen. Nach der Trennung des Paares verlangte der Mann rund 94.000 Euro von seiner Expartnerin. Der Bundesgerichtshof entschied, dass der Mann in diesem Fall einen Ausgleich erwarten kann. Wie viel er erhält, soll die Vorinstanz klären.
Ein Vermögensausgleich ist auch denkbar, wenn beide Partner je zur Hälfte Miteigentümer des Hauses geworden sind und ein Partner erheblich höhere Beiträge geleistet hat als der andere (BGH, Az. CII ZR 39/06). Selbst für Verwandte oder ehemalige Freunde, die zusammengelebt und sich dann getrennt haben, kommt in vergleichbaren Situationen ein Ausgleich infrage.
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