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Autobesitzer können am 30. November ihr Auto unter Umständen kündigen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen hin.

Der Hintergrund:
Am 1.Januar hebt die Versicherung die Prämie an, dann haben Kunden ein Kündigungsrecht. Dies gilt auch wenn der Brief der Versicherung erst im Dezember im Briefkasten landet, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

Innerhalb eines Monats, wenn die Mitteilung den Kunden erreicht hat, können die Verbraucher ihren Vertrag kündigen.

Ein Beispiel:
Bekommen die Autobesitzer zwischen Weihnachten und Silvester die Mitteilung, könne sie den Vertrag bis Mitte Januar kündigen. Dies ist rückwirkend bis zum 1. Januar 2013.

Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

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