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Nun kann man einen speziellen Versicherungsschutz abschließen, wenn man seinen Wohnwagen auf einem Dauerstellplatz stehen hat. Die Versicherung greift allerdings nur, solange der Wohnwagen nicht bewegt wird. 
Eine Campingversicherung empfiehlt sich für Dauercamper mit einem abgemeldeten Wohnwagen. Die Versicherung kommt für Schäden auf, wenn der Wohnwagen auf einem festen Campingplatz zum Beispiel in Flammen aufgeht oder durch einen Sturm beschädigt wird, darauf weist der Bunde der Versicherten in Henstedt-Ulzburg. 
Nicht nur der Wohnwagen wird durch die Versicherung geschützt, sondern auch das Vorzelt. Außerdem wird eine gewisse Schadenssumme ersetzt. Zudem ist das gesamte bewegliche Inventar des Wohnwagens mit geschützte. Damit ähnelt sie einer Hausratsversicherung für den Haushalt, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. 
Der Bund der Versicherten teilt mit, dass Schäden nur dann erstattet werden, wenn der Wohnwagen sich dauerhaft auf einem offiziellen Campingplatz befindet. Zudem greift der Versicherungsschutz das ganze Jahr. Trotzdem muss der Camper meist eine Selbstbeteiligung bezahlen. 
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