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Verspätungen wegen Bahnstreiks – Kunden bekommen Geld zurück
Bereits in jüngster Vergangenheit gab es zahlreiche Streiks bei der Deutschen Bahn. Nun hat die Lokführergewerkschaft GDL erneute Warnstreiks in Aussicht gestellt. „Wegen Streiks kann es zu großen Verspätungen sowie gar Zugausfällen kommen. Betroffene Zugfahrer können aber eine Entschädigung verlangen.“, so Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.

Bei einer verspäteten Ankunft am Zielbahnhof von wenigstens 1 Stunde, gibt es vom Bahnunternehmen eine Erstattung in Höhe von 25 % vom Fahrpreis, ab einer Verspätung von 2 Stunden kann man eine Zahlung in Höhe von 50 % verlangen. Ab einer 30-minütigen Verspätung bekommt man auch schon einen Aufpreis für ICE-Sprinter Züge erstattet.

„Muss man wegen einer Zugverspätung in einem Hotel übernachten, so kann man vom Bahnunternehmen auch einen Ersatz seiner Übernachtungskosten verlangen.“, sagt Cäsar-Preller.

Übrigens können sich Zugfahrer bei einer Verspätung ab 20 Minuten einen anderen, auch höherwertigen Zug auswählen, um an ihr Ziel zu gelangen.
Es ist auch möglich, bei einer zu erwartenden Verspätung von mehr als 60 Minuten seine Fahrt zu stornieren. Hier kann man seinen gezahlten Fahrkartenpreis komplett zurückverlangen.

„Bei einer Zugverspätung sollte man sich eine Verspätung vom Zugpersonal bestätigen lassen sowie eine Entschädigung mittels spezieller Formulare in Servicecentren beantragen.“, rät Cäsar-Preller.

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller