Wird ein ausgehandelter Vertrag von einer Firma heimlich verändert, und zwar vor der Unterschrift des Kunden, gilt der Vertrag trotzdem – aber zu den ursprünglichen Bedingungen. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
Der Fall:
Ein Kunde hatte einen Vertragsentwurf von einer Baufirma bekommen und angenommen. Daraufhin schickte die Firma einen fertigen Vertrag. In diesem Vertrag hatte die Firma jedoch die Passagen über die Zahlungsweise selbstständig geändert. Der Kunde bemerkte dies nicht und unterschrieb.
Er klagte daraufhin vor dem Bundesgerichtshof. Ergebnis: Will eine Firma einen Vertrag nur mit Änderung annehmen, muss sie zuvor deutlich darauf hinweisen.
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