Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat heute einen verkaufsoffenen Sonntag vom 24. März für rechtswidrig erklärt.
„Anlass war damals ein Ostermarkt. Es ging hier aber nur um einen sehr begrenzten Bereich. Kein Grund, dass ganz Darmstadt die Läden offen halten muss. Das Verwaltungsgericht hat insofern bemängelt, dass der Markt keine eigenständige Veranstaltung sei, der eine Rechtfertigung nach dem Ladenöffnungsgesetzt erlaube“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller aus Wiesbaden.
Kirchen und Gewerkschaften hatten im Vorfeld die Öffnung der Läden ohnehin kritisiert.
„Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig“, so Cäsar-Preller.
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