Um Baustellen auf deutschen Autobahnen auszuweichen, sind viele Autos zu breit. Fahrzeuge die breiter als zwei Meter sind dürfen Links nicht fahren, dies betrifft 70 Prozent aller Fahrzeuge, denn die Außenspiegel zählen mit, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Der Autofahrer riskiert ein Bußgeld von 20 €. Angezeigt wird die Zwei-Meter-Begrenzung mit einem rot umrandeten Verkehrszeichen. In den Fahrzeugpapieren ist die Breite des Autos meist ohne Spiegel angegeben. Der Auto Q7 hat beispielsweise eine Breite von 2,18 Meter obwohl in den Fahrzeugbriefen eine Breite von 1,98 Meter angegeben ist und selbst ein VW Golf misst mit Spiegeln 2,05 Meter.
Zum Thema Verkehrsrecht berät Sie die Kanzlei Cäsar-Preller gerne.
Foto: © Manfred Steinbach @fotolia.com
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