Fußgänger, die bei Regenwetter durch ein Auto mit Wasser bespritzt werden, haben keinen Anspruch auf Schadenersatz, wenn sich der Fahrer an die Geschwindigkeitsbegrenzung gehalten hat. So entschieden die Richter des Landgericht Itzehoe (Aktenzeichen: 1 S 186/10).
Das Gericht war der Auffassung, dass Autofahrer nicht verpflichtet seien, Wasserlachen stets nur im Schritttempo zu durchfahren. Der Straßenverkehr würde sonst unzumutbar beeinträchtigt.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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