Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main urteilte, dass einem Mann, der während einer Demonstration von einem Polizeihund gebissen wurde, 300,- € an Entschädigung vom Land Hessen zustehen.
Der Fall:
Bei der Demonstration kam es zu Tumulten, bei denen auch Polizeihunde eingesetzt wurden. Die Hunde sollten die Menschen anspringen und dadurch zurückdrängen. Jemand trat während des Tumults den Hund, worauf dieser dem Kläger in den Arm biss. Der Kläger musste daraufhin ärztlich behandelt werden und forderte vom Land Hessen Schmerzensgeld von mindestens 3 000,- €.
Das Oberlandesgericht sprach dem Mann jedoch lediglich 300,- € zu.
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