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Personen die einen Handwerker beschäftigen wollen, sollten sich vorher Gedanken machen über die Bezahlung. Zudem sollte vorher der vereinbarte Lohn schriftlich festgehalten werden. Die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Architektenrecht sagt, dass sich Kunden mit Baufirmen oder Handwerkern vor Arbeitsbeginn zusammensetzen sollten, um über den Lohn zu sprechen. Denn so lässt sich später Streit vermeiden. Außerdem sollte nicht nur die Vergütung vorher besprochen werden, sondern auch, ob stundenweise oder mit einem Pauschalbetrag abgerechnet werden soll, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller 
Laut Bürgerlichen Gesetzbuch wird sonst, wenn es keine entsprechende Regelung gibt, die übliche Vergütung fällig. 
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