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Familie gründen, Eigenheim bauen.  Ein Traum, den sich viele über ein Darlehen finanzieren. Wer über Jahre hart gearbeitet hat, kann dann sein Darlehen vorher ablösen- allerdings meist nur gegen eine sog. Vorfälligkeitsentschädigung, also den Schaden, den die Bank erleidet, dass der Darlehensnehmer vorzeitig geht.
Rechtsanwalt Cäsar-Preller meint dazu: „Banken forderten seit Jahren auch eine Vorfälligkeitsentschädigung, wenn sie selbst den Darlehensvertrag gekündigt haben- dem hat der Bundesgerichtshof endlich einen Riegel vorgeschoben.“
Hintergrund dabei ist der Verbraucherschutz.
„Wer die Darlehensraten nicht mehr bedienen kann, muss nicht noch doppelt bestraft werden“, so Cäsar-Preller weiter. 
Gute Enscheidung. 
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller