Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied, dass Kunden, die bei der Commerzbank 300 € für die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung zahlen mussten, das Geld nun zurückfordern können. Denn die Gebührenklausel der Bank sei unwirksam, teilt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller mit. Oft mussten Bankkunden die hohe Vorfälligkeitsentschädigung wegen der vorzeitigen Rückzahlung ihres Immobilienkredits zahlen. Zudem verlangte die Commerzbank allein für die Berechnung der Entschädigung 300 €.
Die Richter fanden zudem, dass die Klausel dem Kunden keine Möglichkeit ließ, der Bank einen geringen Aufwand nachzuweisen.
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