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Kaum ist endlich eine neue Bundesregierung gefunden, wird die „GroKo“ auch schon aktiv und bringt ein zeitweilen in den Medien nicht mehr präsentes Thema wieder aufs Trapez. „Die neue Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten, dass sie beabsichtigt, die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nunmehr in deutsches Recht umzusetzen“, teilt der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller mit. 
Wir erinnern uns zurück: Als Vorratsdatenspeicherung bezeichnet man die Verpflichtung der Anbieter von Telekommunikationsdiensten zur Registrierung von elektronischen Kommunikationsvorgängen, ohne dass ein Anfangsverdacht oder konkrete Hinweise auf Gefahren bestehen. Dies bedeutet, dass jedermann befürchten muss, dass der Inhalt privater Kommunikation gespeichert und jederzeit von staatlicher Seite kontrolliert werden kann, selbst wenn das Gesprochene überhaupt nichts mit irgendwelchen Straftaten zu tun hat. Die Rechtfertigung von Seiten der Regierung für ein solches Gesetz liegt selbstverständlich auf der Hand: Man verspricht sich davon ein effektiveres Vorgehen gegen die zunehmende Bedrohung durch den internationalen Terrorismus oder sonstiges organisiertes Verbrechen, die sich naturgemäß die umfangreichen zur Verfügung gestellten Kommunikationskanäle im Internet zu Nutze machen, um sich weltweit zu vernetzen. 
Bereits im Jahre 2007 liefen diverse Verfassungsbeschwerden gegen dieses Gesetz, welche auch zum Erfolg führten: Das Bundesverfassungsgericht stufte die entsprechenden Gesetze, die auch schon von einer großen Koalition erlassen worden waren, als verfassungswidrig ein und hob sie auf. Es darf mit Spannung erwartet werden, wie die neue Bundesregierung dieses „heiße Eisen“ nun angehen wird, insbesondere mit Blick auf die aktuelle Affäre um das illegale Massenausspähen von Daten von Seiten der internationalen Geheimdienste. Die weitere Entwicklung werden wir im Auge behalten und sodann auch hierüber berichten.
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