Vorsicht am Sportplatz
In der Nähe von Sportstätten muss man damit rechnen, dass Bälle auf die Straße fliegen. Zwar haben Verkehrsteilnehmer, die durch einen verschossenen Ball an einem Sportplatz zu Schaden kommen, Anspruch auf Schadensersatz, Ortskundige jedoch kann eine Teilschuld treffen.
In einem vor dem Landgericht Detmold, Aktenzeichen 12 O 172/09, verhandelten Fall war ein Motorradfahrer am Fußballplatz seines Heimatortes von einem Ball getroffen worden, der sich durch ein Loch im defekten Schutzzaun verirrt hatte. Der Mann stürzte und verletzte sich. Auch das Motorrad wurde bei dem Unfall beschädigt. 70 Prozent der Schuld wies das Gericht dem Sportverein zu, weil er seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen war. Aber die Richter sahen auch eine Teilschuld des Motorradfahrers. Er hätte an dem ihm bekannten Sportgelände langsamer und vorsichtiger fahren müssen.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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