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Zunehmend werben sogenannte Baubetreuer oder Projektsteuerer auch bei privaten Bauherren um Aufträge. Es klingt ja auch zunächst sehr verlockend, ihr Angebot zur schlüsselfertigen Erstellung eines Wohnhauses. Meist hofft der Käufer, damit den gesamten Bauablauf an einen Einzelnen delegieren zu können, der sich fachkundig und kompetent um alles Weitere kümmert.
Mit dem Vertrag über eine solche Baubetreuung bindet sich der Käufer aber auch an eine Reihe ihm unbekannter Handwerksfirmen, die die einzelnen Arbeiten ausführen sollen. Das kann unter Umständen zu Problemen führen, denn beispielsweise könnten sich die Handwerksfirmen weigern, die vorgesehenen Festpreise zu akzeptieren, da der Vertrag nur durch ihre nachträgliche Genehmigung wirksam wird. In der Regel ergeben sich daraus dann Bauverzögerungen, die dann wiederum zu Schadensersatzansprüchen führen können.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden

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