Will ein Bankberater einem Anleger Produkte verkaufen, mit denen man angeblich die Abgeltungssteuer umgehen kann, sollte man hellhörig werden.
Der Bundesrat hat die Bundesregierung aufgefordert, solche Schlupflöcher zu stopfen. Auf Kapitalennahmen wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne fallen ab 2009 25 Prozent Abgeltungssteuer an. Das soll auch für Erträge aus steueroptimierten Investmentfonds und vermögensverwaltenden Kapitallebensversicherungen gelten, die nach derzeitigem Recht Steuervorteile haben, fordert der Bundesrat.
Die Regierung soll die Steuerprivilegien von solchen Fonds prüfen, die „durch Koppelung von Finanzinstrumenten eine steuerfreie zinsähnliche Rendite“ erzielen. Die Steuer lässt sich bei Anteilskauf bis zum 31.12. umgehen oder künftig bis zum Verkauf verschieben, da die Erträge auf Fondsebene steuerfrei bleiben.
Hinsichtlich Lebensversicherungen sind nicht die üblichen Versicherungen betroffen, sondern Policen, die vorrangig als Mantel für eine Vermögensverwaltung dienen und nur einen geringen Todesfallschutz haben. Es geht zudem um Verträge ausländischer Versicherer mit Sitz im Inland.
Neueste Kommentare