Gemäß Experten leider ein gängiger Fall: Ein junger Mann baut einen Motorradunfall und landet im Krankenhaus. Er liegt im Koma. Der Arzt verweigert der aufgelösten Mutter jegliche Informationen und verweist auf seine Schweigepflicht.
Im Grunde brauch jeder eine Vorsorgevollmacht, der volljährig ist. Denn mit der Volljährigkeit endet das gesetzliche Vertretungsrecht der Eltern. Die Mutter des besagten Jungen war also gezwungen, beim Vormundschaftsgericht das Sorgerecht zu beantragen.
Was regelt eigentlich eine Vorsorgemacht? Wer durch Krankheit, Unfall oder Pflegebedürftigkeit nicht mehr handlungsfähig ist, braucht jemanden, der für ihn entscheidet. Laut Gesetz gibt es zunächst aber niemanden, der automatisch einspringen darf. Mit der Vorsorgevollmacht kann der Betroffene diese Lücke stopfen und eine oder mehrere Personen benennen, die in seinem Namen handeln dürfen. Mit der Urkunde kann unter anderem der Gesundheitsbereich – wer entscheidet über Operationen, lebenserhaltende Maßnahmen oder Pflegeheim – abgedeckt werden. Die Vollmacht kann auch für Verträge, Immobilien und Bankangelegenheiten eingesetzt werden oder was dem Vollmachtsaussteller sonst noch wichtig erscheint. Außerdem lassen sich Personen für verschiedene Bereiche bevollmächtigen.
Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, wie eine Vorsorgevollmacht auszusehen hat. Im Internet finden sich zwar viele unterschiedliche Vordrucke. Doch diese gehen kaum auf die individuellen Verhältnisse ein. Je überlegter wichtige Details in der Vorsorgevollmacht geregelt sind, desto sicherer ist sie.
Der Vorteil einer Vorsorgevollmacht liegt auf der Hand. Recht unbürokratisch kann jemand bestimmt werden, der alles regelt, wenn man es selbst nicht mehr kann. Der Vollmachtersteller sollte mit dem Bevollmächtigten aber auf jeden Fall seine Wünsche ganz detailliert durchsprechen.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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