Über die Hälfte der Unternehmen stellt Bewerbern im Einstellungsgespräch unzulässige Fragen, vor allem nach dem Familienstand und der Zahl der Kinder. Das hat die Beratungsstelle Technologiefolgen und Qualifizierung (BTQ) Niedersachsen bei Betriebsräten, Personalräten und Datenschutzbeauftragten von rund 600 Firmen ermittelt.
Alle in der kleinen Tabelle aufgeführten Fragen sind unzulässig, und der Bewerber könnte die Antwort darauf verweigern. „Das wird ihm jedoch eher schaden, sodass er auch eine falsche Antwort geben darf“, sagt Bruno Schierbaum, Chef der BTQ Niedersachsen.
Nach Vorstrafen darf der Arbeitgeber nicht generell fragen, aber nach „einschlägigen“ schon: Ein Bewerber, der Filialleiter einer Bank werden will, muss sich die Frage nach Vermögensdelikten gefallen lassen, ein künftiger Kraftfahrer die nach Verkehrsstrafen und ein Jugendbetreuer die nach Sittlichkeitsvergehen.
Bewerber werden unerlaubt gefragt nach: |
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