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Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern entschied, dass trotz einer Krankschreibung Arbeitnehmer zu einem Vorstellungsgespräch gehen dürfen. Denn eine Krankschreibung muss kein Grund sein, ein Bewerbungsgespräch abzusagen.
Ein Fall:
Eine Mitarbeiterin eines Sanitärfachhandels hatte sich bei einer städtischen GmbH als Geschäftsführerin beworben. Die Angestellte war für August zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Obwohl sie an dem Tag krankgeschrieben war, ging sie hin. Ihr Arbeitgeber fand das heraus und sprach die fristlose Kündigung aus. 
Jedoch hatte die Kündigung vor Gericht keinen Bestand. Denn die Arbeitnehmerin war wegen ihres Arms krankgeschrieben. Zudem habe der Besuch des Vorstellungsgespräches ihre Genesung nicht beeinträchtigt und sei deshalb kein Kündigungsgrund, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
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