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Manche Bewerber reisen durch die halbe Republik für ein Vorstellungsgespräch. Aber wer muss die Kosten tragen? Eigentlich sind die Arbeitgeber dazu verpflichtet. Jedoch kann der Arbeitgeber die Zahlung aber ausschließen und der Bewerber hat das Nachsehen.
Arbeitnehmer müssen nicht immer die Anreisekosten erstatten. Zwar sei er verpflichtet, sie zu übernehmen, kann sie aber vornherein z.B. in einer Einladung ausschließen, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
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