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Nach dem Verkauf ihres Hauses sollten Immobilienbesitzer die Schlüssel nicht ohne weiteres vorzeitig an den Käufer übergeben. Auf jeden Fall sollten sie warten, bis der Käufer den vollen Kaufpreis gezahlt hat, sonst gehen sie unter Umständen ein unnötiges Risiko ein.
Denn wird beispielsweise bei Renovierungsarbeiten im Haus eine Wasserleitung beschädigt und platzt deshalb die Finanzierung des Käufers, bleibt der Verkäufer unter Umständen auf den Kosten sitzen.
Ist man sich darüber einig, dass der Käufer den Schlüssel vorzeitig erhalten soll, sollte dies im Kaufvertrag festgehalten werden. Dabei kann man natürlich auch vereinbaren, dass der Käufer im Gegenzug eine Anzahlung leistet.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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