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Ein Schild übersehen, über eine rote Ampel gefahren – schnell kann ein Fahrverbot drohen. Richter sehen nämlich nur selten von harten Strafen ab, selbst wenn der Führerschein beruflich gebraucht wird. 
Schwere Verkehrsverstöße werden mit einem Fahrverbot bestraft. Trotzdem können Richter eine Ausnahme machen, wenn zum Beispiel die Kündigung im Job droht und dadurch die Existenzsicherung auf dem Spiel steht, erklärt der ADAC. 
Ein Fall:
Eine Rentnerin, die einen Minijob als Kurierfahrerin ausübt, wollte in so einem Härtefall gegen das Fahrverbot vor dem Amtsgericht Lüdinghausen vorgehen. Jedoch kam sie damit nicht durch. Denn bei ihr diene der Nebenjob nur zur Aufbesserung ihres Lebensstandes. 
Dadurch, dass sie 400 € im Monat als Kurierfahrerin mehr verdiente, besserte die Frau ihre monatliche Rentenbezüge von 2.000 € auf. Die Richter hielten jedoch an dem Fahrverbot fest, angesichts der finanziellen Situation der Frau. Wäre aber die Rente geringer, hätte der Fall auch ganz anders ausgehen können, teilt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller mit. 
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