Viele Mieter freuen sich darüber – über eine helle Mietwohnung. Nur was, wenn sich die Räumlichkeiten zu sehr aufheizen? Ein Urteil schafft jetzt Klarheit. In einem Neubau haben Mieter einen Anspruch auf einen angemessenen Hitzeschutz. Bei hochpreisigen und gut ausgestatteten Wohnungen gelte dies besonders. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Hamburg hervor.
Ein Fall:
Eine Wohnung heizte sich auf über 26 Grad durch die Sonne auf. Daher forderte der Mieter vor Gericht einen Wärmeschutz. Mit Erfolg! Denn die Schutzvorkehrungen an einer Wohnung müssen den baurechtlichen Bestimmungen zum Zeitpunkt des Baus entsprechen, entschieden die Richter. Somit müssen die Vermieter nachrüsten.
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