Sinkender Garantiezins
Der Höchstrechnungszins beträgt seit 01. Januar 2015 nur noch 1,25 % anstatt zuvor 1,75 %, so dass Lebensversicherungen zukünftig einen niedrigeren garantierten Zins erbringen. Dies gilt sowohl für Kapitallebensversicherungen, Riester- und Rüruprentenversicherungen, private Rentenpolicen sowie für Direktversicherungen, welche als betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen werden. Nicht betroffen sind hingegen Fondspolicen, weil für sie kein Garantiezins gilt. Ferner gilt die aufgezeigte Zinsabsenkung auch nur für Verträge, welche ab 01. Januar 2015 abgeschlossen werden. Bestehende Versicherungsverträge ändern sich somit nicht, erklärt Cäsar-Preller.
Schutz von Spareinlagen
Bankkunden sind durch den gesetzlichen Einlagensicherungsfonds bei einer Bankpleite mit einem Betrag von 100.000 € pro Kunde und Institut abgesichert. Private Banken verfügen außerdem über einen eigenen Sicherungsfonds, welcher bei Überschreitung der 100.000 € Grenze einspringt, wobei dieser Schutz ab 2015 reduziert wird, weil die bestehende Grenze von bislang 30 % auf nunmehr noch 20 % des haftenden Eigenkapitals des jeweiligen Instituts abgesenkt wurde. Von der Einlagensicherung sind Guthaben auf Giro-, Festgeld- und Tagesgeldkonten sowie Sparbriefe umfasst, wohingegen Aktien, Fonds und Zertifikate nicht abgesichert sind. Ein Schutz ist hier auch nicht nötig, weil ein Kunde selbst nach einer Bankenpleite über sie nach wie vor frei verfügen kann. Weiterhin haben Volks- und Raiffeisenbanken sowie Sparkassen und öffentliche Banken eigene Sicherungssysteme, welche über einem Betrag von 100.000 € greifen.
Zahlung der Maklerprovision durch den Vermieter
Bislang wurde ein Makler vom Vermieter beauftragt und vom Mieter bezahlt. In diesem Jahr soll sich dies aber ändern durch Einführung des sogenannten Bestellerprinzips. Zukünftig soll der Makler von demjenigen bezahlt werden, der ihn auch beauftragt hat, so Cäsar-Preller. Dieses neue Gesetz soll voraussichtlich im Frühjahr 2015 in Kraft treten. Eine Maklerprovision beträgt meistens zwei Netto-Kaltmieten.
Internationales Erbrecht
Für Todesfälle ab dem 17. August 2015 gilt für im Ausland lebende Deutsche nicht mehr automatisch deutsches Erbrecht, sondern vielmehr das Erbrecht des Staates, in welchem der Verstorbene zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Rechtsanwalt Cäsar-Preller rät, im Testament die Geltung deutschen Erbrechts explizit festzulegen, falls man dies wünscht.
Immobilienanzeigen
Ab 01. Mai 2015 müssen Immobilieninserate bestimmte Angaben zur Energieeffizienz enthalten, u. a. müssen Baujahr, Befeuerungsart, Art des Energieausweises sowie der entsprechende Kennwert genannt werden, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.
Heizkessel
Ab 01. Januar 2015 dürfen keine Öl- bzw. Standardheizkessel mehr betrieben werden, welche vor 1985 verbaut wurden, weil eine Altersbeschränkung von 30 Jahren für sie gilt. Heizkessel, welche nun zu alt sind, müssen vom Eigentümer ausgetauscht werden, wobei dies nicht für Eigentümer gilt, die schon seit mindestens 01. Februar 2002 in ihrem Ein- oder Zweifamilienhaus wohnen. Weiterhin sind auch Brennwert- und Niedertemperaturkessel von der neuen Regelung ausgenommen, so Cäsar-Preller.
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