Ein Tieranwalt gibt den Tieren eine rechtliche Stimme. Zunächst berät der Tieranwalt aber die Besitzer und diejenigen, die unmittelbar mit Tieren in Berührung kommen, über die jeweilig artgerechte Haltung.
Jeder, der also Fragen hierzu hat, kann sich mit diesem Beratungswunsch an den Tieranwalt wenden. In vielen Fällen ist es aber mit einer reinen Beratung nicht getan. Der Tieranwalt achtet darauf, dass das Tierschutzgesetz und die hierzu erlassenen Verordnungen auch tatsächlich eingehalten werden. Dies gilt sowohl für die Haltung von Tieren zu kommerziellen Zwecken wie auch aus Liebhaberei.
Es muss leider beobachtet werden, dass zu besonderen Anlässen, wie Weinachten oder Geburtstag, Tiere verschenkt werden, die auch zunächst viel Freude bereiten. Später dann werden sie lästig und es kommt neben Misshandlungen auch immer wieder zu Aussetzungen. Hier gilt es, diese Tiere aufzufangen und dafür zu sorgen, dass sie wieder in Gute Hände kommen.
Viele Tiere werden aber alles andere als artgerecht gehalten und werden zu kommerziellen Zwecken ausgebeutet. Es ist natürlich nichts dabei zu sagen, wenn Tiere dazu dienen, dem Menschen Nahrung zu bieten. Es muss aber nicht sein, dass Tiere auf diesem Weg hin gequält werden.
Der Tieranwalt kümmert sich darüber hinaus auch um vertragliche Gestaltungen wenn es um den Verkauf bzw. Ankauf von Tieren geht. Immer wieder kommt es in Vertragsangelegenheiten bei Tierkaufverträgen zu Streitigkeiten, denen sich der Tieranwalt mit seinem juristischen Können annimmt.
Ein Tieranwalt ist also letztendlich dazu da, das gemeinsame Miteinander von Gottes Geschöpfen, nämlich Mensch und Tier zu fördern.
Rechtsanwalt Cäsar-Preller Tieranwalt
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