Zertifikate sind Schuldverschreibungen. Allerdings gewähren sie keine feste Verzinsung, sondern die Teilhabe an der Kursentwicklung bestimmter Wertpapiere oder anderer Finanzinstrumente, wie die Deutsche Börse erläutert.
Bei Zahlungsunfähigkeit des Emittenten (der Herausgeber der Wertpapiere) besteht grundsätzlich das Risiko, dass das investierte Kapital komplett verloren geht. Die Gelder der Anleger sind nicht wie bei Spareinlagen geschützt.
Der Inhaber eines Zertifikats hat teil an der Kursentwicklung eines Basiswertes (Underlying). Häufig sind das neben einzelner Unternehmen auch Indizes (wie der Dax/Index-Zertifikate) oder speziell zusammengestellte Aktienkörbe (Basket-Zertifikate). Als Basiswerte können aber auch Devisen, Anleihen, Zinssätze oder Rohstoffe dienen. Die Entwicklung des Wertes des Zertifikats hängt neben dem Basiswert auch von anderen Aspekten wie Währungseinflüssen ab.
Zertifikate sind nicht mit Eigentums- oder Aktionärsrechten an den entsprechenden Unternehmen verbunden. Der Anleger erhält kein Schuldrecht gegenüber dem Emittenten, dem er sein Geld überlässt. Die Laufzeit eines Zertifikats kann begrenzt oder unbegrenzt sein. Weil die Kosten häufig nicht extra ausgewiesen sind, sind sie für Anleger oft nur schwer ermittelbar.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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