Seinen Nachlass sollte man frühzeitig regeln. Hier gibt es häufig wichtige Fragen hinsichtlich eines Testaments. Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden stellt hier zahlreiche Fragestellungen vor:
Muss man ein Testament vor einem Notar machen?
„Nein, ein Testament kann auch ganz einfach handschriftlich auf einem Blatt Papier erstellt werden. Wichtig ist nur, dass es handschriftlich ist, um später seine Echtheit überprüfen zu können. Wichtig ist auch, sein Testament mit Ort, Datum sowie einer Unterschrift zu versehen.“, erklärt Rechtsanwalt Bernhardt.
Bei einer gemeinsamen Testamentserrichtung von Ehepaaren beziehungsweise eingetragenen Lebenspartnern muss ein Testament von beiden Beteiligten unterschrieben sein.
Kann ein Testament auch mündlich erfolgen?
Ein Testament kann nur im Falle eines sogenannten Nottestaments mündlich erfolgen. „Ein Nottestament kann – beispielsweise wenn ein Erblasser sehr wahrscheinlich in Kürze stirbt – auch mündlich vor einem Bürgermeister sowie zwei weiteren Zeugen erstellt werden. Eine Niederschrift müssen schließlich alle nach erfolgter Testierung unterschreiben.“, rät Rechtsanwalt Bernhardt.
Wo sollte man sein Testament aufbewahren?
Ein Testament sollte man immer so aufbewahren, dass es Erben schnell finden können. Beispielsweise kann man es zusammen mit seinem Familienstammbaum aufbewahren. Ein Testament kann man auch beim Amtsgericht hinterlegen, was bei einem notariellen Testament automatisch geschieht.
Kann man sein Testament ergänzen?
„Man kann sein handschriftliches Testament ergänzen, aber auch ein komplett neues Testament aufsetzen. Ein neueres Testament hat immer Vorrang.“, sagt Bernhardt.
Übrigens gilt ein notarielles Testament nur so lange, wie es beim Amtsgericht hinterlegt ist.
Kann jeder ein Testament machen?
„Ab einem Alter von 16 Jahren kann man ein Testament errichten. Man muss aber verstehen können, was man mit seinem Testament erklärt. Eine solche Einsicht kann beispielsweise bei schweren psychischen Krankheiten fehlen. Hier muss man aber von Fall zu Fall eine Beurteilung vornehmen.“, erklärt Rechtsanwalt Bernhardt. Zur Testamentserstellung kann man auch keinen Vertreter bestellen.
Kann man Haustiere als Erben einsetzen?
„Nein, Haustiere können keine Erben sein. Man kann aber einem Erben eine Auflage erteilen, sich um ein hinterbliebenes Haustier zu kümmern. Man kann auch ein Tierheim, welches sich um sein Haustier kümmern soll, zum Erben erklären.“, rät Bernhardt. Angestellte beziehungsweise Träger von Pflegeheimen können wegen eines gesetzlichen Verbotes ebenfalls nicht Erben sein.
Kann man Pflichtteilsberechtigte komplett vom Erbe ausschließen?
Normalerweise kann man Pflichtteilsberechtigte – also Ehegatten sowie Nachkommen – nicht vollkommen enterben, ihnen steht ein Pflichtteil zu. Nur in speziellen, schweren Fällen kann man Pflichtteilsberechtigte vollkommen enterben, beispielsweise bei einem schweren Verbrechen gegen einen Erblasser.
Was ist, wenn ein Erbe vor einem Erblasser stirbt?
Stirbt ein eingesetzter Erbe bereits vor einem Erblasser, so haben Nachkommen eines Erben einen Anspruch auf seinen Erbteil.
Man sollte sich vor einer Erstellung seines Testaments Zeit nehmen, um sich gut zu überlegen, wem man was vererben möchte. Wenn man sein Testament sehr genau gestaltet, kann man so später auch vielen Streitigkeiten zwischen seinen Erben vorbeugen.
Neueste Kommentare