Mieter sind in Deutschland grundsätzlich dazu berechtigt ihre Wäsche auf dem Balkon oder innerhalb der Wohnung zu trocknen. Selbst wenn ein separater Trockenraum im Haus zur Verfügung steht sind die Mieter nicht gezwungen diesen zu nutzen, darauf weist der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller hin. Daher sind Vermieter nicht dazu berechtigt ihre Mieter zu zwingen ihre Wäsche in diesem separaten Raum zu trocknen.
Ebenfalls ist es das Recht des Mieters einen eigenen Wäschetrockner in der Mietwohnung zu installieren. Selbst wenn der Mieter einen Gemeinschaftswäschetrockner zur Verfügung stelle sei dies legitim, erläutert Cäsar-Preller.
Der Vermieter kann allerdings Benutzungszeiten vertraglich vereinbaren um Ruhezeiten zu sichern. Wiederrum muss der Vermieter wenn er einen Trockenraum und einen Gemeinschaftstrockner stellt diese Räume für jeden Mieter zugänglich machen. Außerdem muss der Vermieter bei einem Defekt des Gemeinschaftstrockners die Kosten tragen.
Dem Mieter steht gesetzlich zu selbst zu entscheiden wie bzw. wo er seine Wäsche trocknet. In jedem Fall sei es die Aufgabe des Mieters die Wohnung ausreichend zu belüften um eventuelle Feuchtigkeits- oder Sachschäden zu verhindern. Achte der Mieter nicht darauf trage allein dieser die Kosten, warnt Cäsar-Preller.
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