Vermieter möchten meistens ihren Mietern untersagen, eine Waschmaschine und ein Trockner in der Wohnung aufzustellen. Dabei kann er das gar nicht.
Mieter dürfen ihre Wäsche in der Wohnung und auf dem Balkon trocknen. Steht zwar ein separater Trockenraum zur Verfügung dürfen Mieter trotzdem ihre Wäsche in der Wohnung auf dem Balkon trocknen.
Jedoch sollten Mieter darauf achten, wenn sie die Wäsche in der Wohnung trocknen, dass keine Feuchtigkeitsschäden entstehen und die Wohnung entsprechend gelüftet wird. Denn sonst können sie für die eingetretenen Schäden haften, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Hat sich der Vermieter vertraglich verpflichtet, Trockenräume oder Wäschetrockner zur Verfügung zu stellen, muss er dem Mieter auch den Zugang hierzu ermöglichen. Fällt die bereitgestellte Gemeinschaftsmaschine aus, trägt dieser auch die Kosten für eine Reparatur.
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
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