Für Vermieter können Waschmaschinen in der Wohnung schon einmal für Ärger sorgen. Denn sie machen Lärm und können schwere Wasserschäden verursachen. Trotzdem haben Mieter ein Recht, in ihren vier Wänden ein solches Gerät anzuschließen, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Denn schmutzige Wäsche muss schließlich gewaschen werden. Deswegen dürfen Mieter in ihrer Wohnung auch eine Waschmaschine aufstellen. Das Amtsgericht entschied, dass das auch dann sein darf, wenn dies im Formularmietvertag eigentlich untersagt ist, weil im Keller des Miethauses eine Waschmaschine zur Verfügung steht.
Jedoch kann der Vermieter den Betrieb der Waschmaschine aus einem wichtigen Grund untersagen. Wenn es in den vergangenen zweieinhalb Jahren zweimal zu einer Rohrverstopfung gekommen ist, aber deren Ursache nicht hinreichend geklärt werden konnte, ist dies kein solcher wichtiger Grund.
Das Landgericht Freiburg entschied auch, dass Mieter den Lärm von Waschmaschinen und Wäschetrocknern der Nachbarn ertragen müssen.
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