Wer sich bei seinem Arbeitnehmer nicht rechtzeitig krank meldet, riskiert eine Kündigung.
In einem vor dem Landesarbeitsgericht Hessen (Aktenzeichen: 12 Sa 522/10) verhandelten Fall hat das Gericht die Kündigung einer Frau für rechtmäßig erklärt, die 16 Jahre lang am Frankfurter Flughafen für die Innenreinigung von Flugzeugen zuständig war. Wegen Beschwerden an der Lendenwirbelsäule war die Mitarbeiterin oft krank. In den sechs Jahren vor der Kündigung hatte sie sich insgesamt sieben Mal zu spät krankgemeldet oder ohne Krankmeldung gefehlt. Schließlich hatte der Arbeitgeber genug und kündigte ihr deswegen.
Kann man als Arbeitnehmer wegen Krankheit nicht zur Arbeit gehen, sollte man dem Arbeitgeber am besten noch vor dem offiziellen Arbeitsbeginn Bescheid geben und nicht warten bis man beim Arzt war.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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