Mehr mehrere Unfallpolicen besitzt und dies im Schadensfall verschweigt, riskiert den Versicherungsschutz. Das geht aus einem Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts Saarbrücken hervor. Nach Auffassung des Gerichts hat eine Versicherung ein berechtigtes Interesse, zu erfahren, ob ein Kunde möglicherweise überversichert ist, weil dies den Verdacht manipulierter Unfälle nahe legen könnte.
Das Oberlandesgericht wies mit dem Urteil die Zahlungsklage eines Versicherten gegen seine private Unfallversicherung ab. Der Mann hatte nach einem Skiunfall ein Unfallgeld in Höhe von 6.350,00 € erhalten. Allerdings hatte er verschwiegen, dass er noch anderweitig versichert war. Als das Unternehmen das erfuhr, verweigerte es weitere Zahlungen und verlangte die Erstattung der gezahlten Summe. Das Oberlandesgericht gab ihm Recht: Der Kläger habe durch das Verschweigen eine so genannte Obliegenheit verletzt. Dabei sei es unerheblich, ob er tatsächlich mehrfach Geld kassiert habe (Oberlandesgericht Saarbrücken, Aktenzeichen 5 U 269/06 – 43).
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