Der Stress und der Streit, der oftmals durch Baumängel entsteht, endet meist vor Gericht. Die Beauftragung eines Bausachverständigen kann hier vorbeugen.
Früher vergab der Architekt die Aufträge, kontrollierte den Bau und agierte im Interesse des Bauherrn. Heute ist das bei weniger als fünf Prozent aller Bauvorhaben so. Stattdessen übergibt der Bauherr den gesamten Bau einem Bauträger oder einem Generalunternehmen. Dann kann ein externer Experte hinzugezogen werden. Dafür kommt im Grunde genommen jeder andere Architekt infrage. Darüber hinaus gibt es eine Reihe größerer Anbieter von Baukontrollleistungen, zum Beispiel Vereine, gewerbliche Organisationen und Bauberatungen der Verbraucherzentralen. Wichtig ist, dass sich Bauherren bereits im frühen Stadium fachkundig beraten lassen. Das gilt besonders für die Verträge. Beim Vertrag kommt es auf Vollständigkeit und auf klare, eindeutige Formulierungen an.
Ein Teil der Baubetreuung ist neben der Beratung die Qualitätskontrolle vor Ort. Dadurch wird sichergestellt, dass die geltenden Normen und Gesetze eingehalten werden und dass der Erwerber das bekommt, was mit ihm vereinbart wurde. Beispielsweise beim Neubau eines Einfamilienhauses empfehlen Experten bis zu fünf Termine vor Ort, die jeweils in Text und Bild dokumentiert werden sollten.
Der dritte Teil der Baubegleitung ist die Mitwirkung an der Bauabnahme mit Objektbegehung aller am Bau Beteiligten und ein Abnahmeprotokoll samt Mängeldokumentation und Fristvereinbarung für deren Beseitigung. Häufig wird mit dem Sachverständigen ein Pauschalvertrag geschlossen. Experten raten, dass man als Faustregel für den Neubau eines Einfamilienhauses mit ca. 2.000 Euro rechnen sollte.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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