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Wer zwischen einer automatischen Tür steht die sich von alleine schließt und dadurch eingeklemmt wird, hat kein Anspruch auf Schadensersatz. Dasgeht aus einem Urteil des Landgerichts Nürnberg- Fürth hervor. Nach dem Urteil  muss der Passant damit rechnen, dass sich solche Türen unerwartet schließen. Ihn trifft Mitschuld wegen mangelnder Aufmerksamkeit, erklärt Joachim Cäsar-Preller 
Der Fall: Die Klägerin war beim Verlassen einer Filiale zwischen so einer Tür geraten. Offenbar reagierte der Bewegungsmelder nicht. 
Das Gericht wies die die Schadensersatzklage ab.
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