Wer zwischen einer automatischen Tür steht die sich von alleine schließt und dadurch eingeklemmt wird, hat kein Anspruch auf Schadensersatz. Dasgeht aus einem Urteil des Landgerichts Nürnberg- Fürth hervor. Nach dem Urteil muss der Passant damit rechnen, dass sich solche Türen unerwartet schließen. Ihn trifft Mitschuld wegen mangelnder Aufmerksamkeit, erklärt Joachim Cäsar-Preller
Der Fall: Die Klägerin war beim Verlassen einer Filiale zwischen so einer Tür geraten. Offenbar reagierte der Bewegungsmelder nicht.
Das Gericht wies die die Schadensersatzklage ab.
Neueste Kommentare