Obwohl das neue Pferd 4.900 € gekostet hatte, hatte der Reiter kaum Freude an dem Tier. Schon acht Monaten nach dem Kauf lahmte das Pferd schwer. Daraufhin wollte der enttäuschte Pferdefreund sein Geld von dem Züchter erstattet haben. Zudem bestätigte ein Sachverständiger, dass das Tier schon beim Kauf an einer Krankheit der Vorderhufe gelitten hat.
Die Richter urteilten:
Der Kläger darf das Pferd zurückgeben und erhält den vollen Kaufpreis zurück (LG Coburg, Az. 23 O 386/11)
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