Kostenlosen Termin online buchen
Fehler sind menschlich. Allzu menschlich sollte ein Arzt allerdings nicht sein. Wenn dieser Fehler macht, können die Folgen tragisch sein. 
Rechtsanwalt Cäsar-Preller: „Arzthaftung ist ein schwieriges Thema. Einerseits ist da die hohe emotionale und persönliche Betroffenheit, andererseits die Schwierigkeit, etwaige Behandlungsfehler nachzuweisen. Es gibt hierbei im Übrigen kein besonderes „Arzthaftungsgesetz“, sondern es gilt das allgemeine BGB mit Modifikationen durch die Rechtsprechung. Entscheidend sind neben dem ordnungsgemäßen medizinischen Heileingriff die vorhergehende Risikoaufklärung sowie die Nachsorge.
Angesichts der straffen Dienstpläne ist es kein Wunder, dass Ärzte übermüdet sind und Fehler machen. Betroffene haben daher durchaus realistische Chancen auf Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche. Wichtig ist es, dabei die Verjährung zu beachten. Grundsätzlich ist bei Fehlbehandlungen nach 3 Jahren Schluss.“
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller