Ein Schreckensszenario: Was passiert, wenn während der Bauphase der Bauträger Pleite geht? Wenn der Ernstfall wirklich eintritt, entstehen bestenfalls erst einmal zeitliche Verzögerungen. Aber meistens fallen dann erhebliche Mehrkosten an, die oftmals das gesamte Bauprojekt ins Wanken bringen können.
Das Risiko können Bauherren eventuell verringern, wenn sie vor der Unterzeichnung des Bauvertrages aktiv werden und folgende Fragen klären:
1. Wie steht es um den Ruf und die Solvenz des Bauträgers aus?
Man kann hier z. B. im Internet über Suchmaschinen den Namen des Bauträgers und den Geschäftsführer eingeben. Wenn jemand schon einmal Probleme mit dieser Firma hatte, findet sich dort vielleicht etwas. Auch ein Besuch bereits fertiggestellter Objekte und Gespräche mit den Bewohnern können wichtige Informationen liefern. Auch Handwerker vor Ort sind meist recht gut über den Bauträger informiert.
Über spezielle Wirtschaftsauskunfteien kann man Auskünfte über die wirtschaftliche Lage des Bauträgers erhalten. Auch die Schufa bietet seit neuem entsprechende Auskünfte über Wirtschaftsunternehmen an.
2. Welche Sicherheiten bietet der Bauträger?
Vorsichtige Bauherren sollten, wenn es auch nur den kleinsten Zweifel an der Bonität des Bauträgers gibt, sollten als Sicherheit Bankbürgschaften fordern. So kommt z. B. eine Fertigstellungsbürgschaft für die Mehrkosten auf, falls im Pleitefall ein anderes Unternehmen das Objekt zu Ende bauen muss. Hinsichtlich der Beseitigung eventueller Baumängel kann man eine Gewährleistungsbürgschaft vereinbaren.
3. In welchen Raten muss der Preis für das Objekt bezahlt werden?
In der Makler- und Bauträgerverordnung ist genau festgelegt, welche prozentualen Raten während der Bauphase wann gezahlt werden müssen. Dabei setzt jede Ratenzahlung voraus, dass die detailliert festgelegten Handwerkerleistungen auch tatsächlich vollständig erbracht wurden. Höhere Vorauszahlungen sind nur dann zulässig, wenn sie durch eine Bankbürgschaft abgesichert werden. Auch falls der Bauträger darauf besteht: Bauherren sollten auf keinen Fall von dieser Regel abweichen!
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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