Bezahlt die gesetzliche Krankenkasse bei einem schwerbehinderten Menschen einen Rollstuhl, so muss sie auch für die künftigen Kosten an dem Rollstuhl aufkommen, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Ein Fall:
Eine Klägerin hatte von der Krankenkasse einen Rollstuhl bezahlt bekommen, da sie unter einem offenen Rücken leidet. Der höhenverstellbare Rollstuhl sollte der Klägerin ihren Beruf als Finanzassistentin erleichtern.
Die Krankenkasse verweigerte jedoch die Kostenübernahme für Reparaturen an dem Rollstuhl. Das Sozialgericht Stuttgart entschied aber im Sinne der schwerbehinderten Frau. Die Krankenkasse legte gegen das Urteil allerdings Berufung ein.
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