Wenn man sein Auto verleiht, sollte man vorsichtig sein. Denn bei einem Unfall kann sich der Versicherungsbeitrag verteuern.
Man kann bei manchen Versicherungen Verträge abschließen, wonach nur Fahrer über 25 Jahren zugelassen sind. Diese sind dann oftmals günstiger als andere. Wenn aber dann z. B. ein 19-Jähriger, der sich den Wagen geliehen hat, einen Unfall baut, kann die Versicherung die Differenz, um die die Prämie durch die Altersbegrenzung bisher vergünstigt war, vom Fahrzeughalter zurückverlangen. Gewährleistet bleibt aber die Leistung an die entsprechenden Unfallgegner.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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